Telefon

089/70009538

Beratungszeiten

täglich 8 - 19 Uhr

Häufig stellt sich die Frage ob Stillen in der Öffentlichkeit erlaubt ist. Hier finden Sie einen Überblick und Tipps zum Stillen in der Öffentlichkeit.

In Deutschland gibt es gibt keine Norm, die Stillen in der Öffentlichkeit regelt. Nachdem Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz besonders geschützt sind und die Pflege und Erziehung grundsätzlich den Eltern obliegt, bedarf es schwergewichtiger Gründe Regelung oder Verbote zu erlassen.

Was erlaubt ist, muss aber nicht zwingend auch gesellschaftlich anerkannt werden. Während das Stillen in der Öffentlichkeit bis zum letzten Jahrhundert normal (und die einzige Form der Ernährung von Babys) war, nahm die Zahl der stillenden Mütter in der Öffentlichkeit nach dem Krieg immer weiter ab. Heute gibt es wenige “Vorbilder”, die in der Öffentlichkeit stillen.

In einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung gaben 66 % der Befragten und 80 % der Mütter an keine Probleme mit dem Stillen in der Öffentlichkeit zu haben. Allerdings befürworteten nur 50 % der Befragten das Stillen in Cafés und Restaurants. Dass Probleme vor allem an diesen Orten auftreten, deckt sich mit den Berichten von Müttern. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich 2016 mit der Frage Stillen in Restaurants und die Problematik des Hausrechts beschäftigt.

Wie kann Stillen in der Öffentlichkeit und in Cafés und Restaurants problemlos funktionieren?

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich sagen, dass die meisten Mütter auch in der Öffentlichkeit problemlos stillen. Diskussionen und Konflikte lassen sich am einfachsten mit diesen Tipps vermeiden:

  • Fragen Sie einfach freundlich nach, ob Stillen in Ordnung ist 😊.
  • Suchen Sie einen ruhigen Ort auf (stillen am Poller von Gleis 18 am HBF München – also mitten drin – ist weder für Sie, noch für Ihr Kind ein Erlebnis)
  • bei Drogeriemärkten, Apotheken oder in bestimmten Geschäften (Liste von der Stadt München) ist das Stillen erlaubt und gerne gesehen
  • Wählen Sie geeignete Kleidung (Stillkleider oder Schals) die praktisch ist und Diskretion ermöglicht – unter einem Stillumhang müssen Sie sich aber keinesfalls “verstecken”
  • Stehen Sie zu Ihrem Handeln und seien Sie innerlich davon überzeugt, dass Ihr Kind ein Recht darauf hat überall und jederzeit sein “Essen” und “Trinken” zu bekommen.

Stillen in der Öffentlichkeit ist nicht nur erlaubt, sondern auch notwendig. Stillen ist die natürlichste und normalste Möglichkeit, ein Kind zu ernähren und auf allen seinen Sinnen zu befriedigen. Es braucht viele Vorbilder für unsere Gesellschaft, damit Stillen wieder als üblich und selbstverständlich empfunden wird.

Stillberaterin Ingrid Kloster IBCLC

Mit Leib und Seele bin ich seit 1994 Stillberaterin in München und unterstütze Mütter dabei Probleme beim Stillen durch IBCLC zertifizierte Stillberatung zu lösen ☀  oder diesen mit Schulungen vorzubeugen ☂. Meine Vita finden Sie hier. In der Corona-Pandemie habe ich ein besonderes Hygienekonzept für Besuche in meiner Praxis. ☎ 089/70009538 (Onlinetermine).

⇓ ❤ Gefallen Ihnen meine kostenfreien Erste-Hilfe-Tipps? Mit einem 👍 Like bei Facebook, Twitter & Co. können Sie Danke sagen. ❤

Lesenswerte Artikel

Leave A Comment

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert